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Steuerpflichtiger Erwerb

Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist der steuerpflichtige Erwerb. Wie sich dieser ermittelt, ist in diesem Bereich ausführlich erläutert.

Steuerbefreiungen

Aufgrund von Steuerbefreiungen, z.B. für Hausrat, den Zugewinn, das Familienheim bzw. bestimmte vermietete Immobilien, fällt in vielen Fällen gar keine Steuer an.

Steuerklassen & Freibeträge

Von der Höhe des Erwerbs, Steuerklasse und Freibetrag hängt ab, ob überhaupt Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer anfällt. Den genauen Freibetrag erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Steuersatz

Die Höhe des Steuersatzes hängt vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und der Steuerklasse ab. Wie sich der Steuersatz genau ermittelt, erfahren Sie in diesem Bereich.

Immobilienbewertung

Wie z.B. Wohnungen, Einfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien bei der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer bewertet werden, ist in diesem Abschnitt anhand von Beispielen erläutert.

Erbschaftssteuer berechnen

Sie möchten einfach und unkompliziert berechnen, wie hoch die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ungefähr ausfällt? Dann ist der Rechner genau das richtige Tool dafür.

Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Zahlen

Das Statistische Bundesamt veröffentlichte für 2021 folgende Zahlen (in Euro):

11 Mrd.

Steueraufkommen

63 Mrd.

geerbtes Vermögen

55 Mrd.

geschenktes Vermögen

240.000

Fälle (mehr als)

Mit dem Erbfall, also dem Tod einer Person, geht deren Vermögen auf eine oder mehrere Personen über. Dieser Vermögensübergang vom Erblasser auf den oder die Erben unterliegt der Erbschaftssteuer. Zum Zeitpunkt des Erbfalls wissen viele Erben nicht, was in Sachen Erbschaftssteuer auf sie zukommt – das sollten sie aber. Es kann schließlich nie schaden, die Berechnung des Finanzamts nachvollziehen zu können.

Vom Erbfall zur Erbschaftssteuer

Vor der Berechnung muss jedoch erst einmal geprüft werden, ob der Erbfall überhaupt unter das deutsche ErbStG fällt. Denn nicht immer leben Erblasser und Erbe in Deutschland. Sogar ausländisches Vermögen kann in Deutschland steuerpflichtig sein. Erst wenn die Frage der Steuerpflicht geklärt ist, geht es an die eigentliche Berechnung. Hier gilt es, nicht nur die diversen Steuerbefreiungen zu berücksichtigen. Auch Nachlassverbindlichkeiten wirken sich steuermindernd aus. Und dann gibt es noch persönliche Freibeträge und Versorgungsfreibeträge, die angerechnet werden müssen. Steht dann endlich der steuerpflichtige Erwerb fest, wird darauf der Steuersatz angewendet. Das Ergebnis ist die zu zahlende Erbschaftssteuer.

Welche Bedeutung die Erbschaftssteuer hat

Bei rund 940.000 Sterbefällen im Jahr 2019 sollte man meinen, dass die Erbschaftssteuer eine bedeutende Einnahmequelle darstellt. Aber das Gegenteil ist der Fall. Unter den Steuerarten in Deutschland nimmt die Erbschaftssteuer einen der hinteren Plätze ein, soweit es um das Aufkommen geht. Der Anteil der Erbschaftssteuer am gesamten Steueraufkommen beträgt weniger als 1 %. Damit rangiert die Erbschaftssteuer deutlich hinter der Grundsteuer, der Tabaksteuer und der Kfz-Steuer. Für den einzelnen Erben kann die finanzielle Bedeutung dagegen enorm sein. Wer zum Beispiel 600.000 Euro erbt, zahlt in Steuerklasse II eine Erbschaftssteuer in Höhe von 25 %, also 150.000 Euro. Das kann vor allem dann zum Problem werden, wenn der Erbe das geerbte Vermögen nicht verwerten kann oder will, weil es sich zum Beispiel um Gegenstände handelt, die sich seit langer Zeit im Familienbesitz befinden oder die nicht verkäuflich sind.

Vorausschauend planen und rechtzeitig schenken

Die persönlichen Freibeträge können auch für Schenkungen in Anspruch genommen werden und gelten für alle Erwerbe innerhalb eines Zehnjahreszeitraums. Mit frühzeitigen Schenkungen hat es der Erblasser bereits zu Lebzeiten in der Hand, die Erbschaftssteuerbelastung für seine künftigen Erben gering zu halten. Sorgfältige Planung in Verbindung mit einem durchdachten Vertragswerk sind dabei dringend zu empfehlen.

Erbschaftssteuer Rechner

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