Verfahrensfragen: Was passiert nach dem Erbfall?

Stirbt ein Mensch, kümmern sich Verwandte und Freunde um die Trauerfeier und das Begräbnis. Gleichzeitig beginnen im Hintergrund die bürokratischen Mühlen zu mahlen. Und bald darauf kommt für den Erben der Zeitpunkt, an dem er selbst tätig werden und sich mit den Behörden auseinandersetzen muss.

 

Nach einem Erbfall beginnt das behördliche Verfahren, an dessen Ende die Festsetzung der Erbschaftssteuer steht, beim Standesamt. Dieses meldet einmal monatlich die Sterbefälle dem Finanzamt (§ 4 ErbStDV).

Der Erwerber ist nach dem Erbfall aber seinerseits verpflichtet, seinen Erwerb beim Finanzamt anzuzeigen, also zu melden. Dafür ist drei Monate Zeit.

Nach der Anzeige des Erwerbs prüft das Finanzamt, ob überhaupt ein steuerpflichtiger Erwerb vorliegt:

  • Wenn ja, fordert das Finanzamt den Erwerber dazu auf, eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben.
  • Wenn nein, wird das Finanzamt darauf verzichten, eine Steuererklärung anzufordern. In diesem Fall muss der Erwerber nichts weiter tun.

Fordert das Finanzamt den Erwerber zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung auf, hat dieser mindestens einen Monat Zeit, die Erklärung einzureichen.

Aufgrund der Steuererklärung prüft das Finanzamt den Erbfall und erlässt schließlich den Erbschaftssteuerbescheid, in dem es die Erbschaftssteuer festsetzt.

Kann der Erwerber die Erbschaftssteuer nicht auf einmal begleichen, besteht durch eine Stundung die Möglichkeit, die Steuer über einen bestimmten Zeitraum verteilt zu zahlen. Dies ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

In erster Linie schuldet der Erwerber die Erbschaftssteuer. Es können aber andere Personen für die Steuerschuld haften. Auch der Nachlass als solcher haftet, solange die Erbschaftssteuer nicht beglichen ist.

Achtung:

Das Verfahren vom Erbfall bis zum Erlass des Erbschaftssteuerbescheids kann eine Zeitlang dauern. Ein Jahr und mehr kann dabei durchaus vergehen. Insbesondere die Bewertung des Nachlasses nimmt Zeit in Anspruch. Noch länger dauert es, wenn ein oder mehrere Erwerber erst ermittelt werden müssen. Hier ist also Geduld gefragt.

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